Gegen die Regierung

Großdeutschland hat nach monatelanger Ausschaltung des Parlaments eine neue Regierung bekommen.

Nach bürgerlich-parlamentarischen Regeln hätte CDU/CSU eine Minderheitsregierung bilden müssen, oder hätte die SPD im Zusammengehen mit Linkspartei und Grünen eine Regierung mit knapper Mehrheit bilden

Die Abschaffung der Demokratie in Deutschland nimmt Form an. Die im Dezember 2013 installierte Regierung ist eine Regierung der noch schärferen Kriegsvorbereitung. Sie ist eine Regierung zur Verwirklichung aller reaktionären Europapläne des deutschen Kapitals. Sie ist eine Regierung des verschärften und noch rascher in die Tat umgesetzten Notstands der Republik und des reaktionären Staatsumbaus. Die im „Koalitionsvertrag“ enthaltenen Festlegungen belegen die durch und durch reaktionäre Ausrichtung der Regierungspolitik. Von den Mitgliedern der neuen Regierung tritt am lautesten und am deutlichsten die Kriegsministerin  von der Leyen in Erscheinung. Sie reist bei ihrem Amtsantritt unverzüglich „in die Schützengräben“ nach Afghanistan und erklärt dem „Frontschwein“, wie unvergessen und süß er für´s Vaterland sterben darf. Der beschleunigten Kriegsvorbereitung und der zu diesem Zweck verschärften Militarisierung der Gesellschaft ist denn auch ein ansehnlicher Teil des „Koalitionsvertrages“ zwischen CDU, CSU und SPD gewidmet (Koalitionsvertrag S. 17 ff und S. 175 ff ).

Organisiert euch mit uns im Kampf gegen die Unternehmerregierung des Krieges nach innen und außen. Für eine Regierung der Arbeiter und des Volks.
können. Eine dritte Möglichkeit wären Neuwahlen gewesen. - Doch es wurden die bürgerlich-demokratischen Spielregeln außer Kraft gesetzt. Es kam eine Ermächtigungsregierung, verharmlosend
„Große Koalition“ genannt, zustande, die jeder demokratisch legitimierten Kontrolle entzogen ist.Das Parlament ist de facto entmachtet. Gesetze entsprechen Dekreten der Regierung. Diese Ermächtigung unter Ausschaltung des Parlaments wird im „Koalitionsvertrag“ (Seite 184) feierlich festgeschrieben: „Im Bundestag und in allen von ihm beschickten Gremien stimmen die Koalitionsfraktionen einheitlich ab. Das gilt auch für Fragen, die nicht Gegenstand der vereinbarten Politik sind. Wechselnde Mehrheiten sind ausgeschlossen.“ - Ein klarer Bruch mit den grundlegenden Prinzipien einer bürgerlich-demokratischen Verfassung. Im Grundgesetz Art. 38 (1) steht: Die Abgeordneten des Deutschen Bundestags sind „an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen.“