
Nach bürgerlich-parlamentarischen Regeln hätte CDU/CSU eine Minderheitsregierung bilden müssen, oder hätte die SPD im Zusammengehen mit Linkspartei und Grünen eine Regierung mit knapper Mehrheit bilden

Organisiert euch mit uns im Kampf gegen die Unternehmerregierung des Krieges nach innen und außen. Für eine Regierung der Arbeiter und des Volks.
können. Eine dritte Möglichkeit wären Neuwahlen gewesen. - Doch es wurden die bürgerlich-demokratischen Spielregeln außer Kraft gesetzt. Es kam eine Ermächtigungsregierung, verharmlosend
„Große Koalition“ genannt, zustande, die jeder demokratisch legitimierten Kontrolle entzogen ist.Das Parlament ist de facto entmachtet. Gesetze entsprechen Dekreten der Regierung. Diese Ermächtigung unter Ausschaltung des Parlaments wird im „Koalitionsvertrag“ (Seite 184) feierlich festgeschrieben: „Im Bundestag und in allen von ihm beschickten Gremien stimmen die Koalitionsfraktionen einheitlich ab. Das gilt auch für Fragen, die nicht Gegenstand der vereinbarten Politik sind. Wechselnde Mehrheiten sind ausgeschlossen.“ - Ein klarer Bruch mit den grundlegenden Prinzipien einer bürgerlich-demokratischen Verfassung. Im Grundgesetz Art. 38 (1) steht: Die Abgeordneten des Deutschen Bundestags sind „an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen.“